Die braven Bürger können ruhig schlafen in Eisenhüttenstadt. Denn die hiesige Polizei muss sich, im Gegensatz zu ihren Berliner Kollegen, nicht mit jungen desintegrierten Mhallamiye-Kurden herumschlagen, lässt die jungen deutschen Mittelschüler in der Mittagssonne der Fröbelringpassage einen guten halbstarken Mann sein und ihr Mittagsbierchen zischen und hat daher an anderer Stelle die Hand frei, um für Ruhe und Ordnung, leider nicht so sehr für Sauberkeit zu sorgen. Beispiel gefällig?:
Endlich aber Wolfgang Schumann und seine Mannen wieder einen Erfolg zu vermelden, hieß es doch erst
neulich:
Auch Graffiti ist trotz erfolgreicher Festnahmen noch immer ein heikles Thema in Eisenhüttenstadt.
Dass das Heikle nicht unbedingt auf Seiten der Sprayer liegen muss, zeigt der vorliegende Fall bei dem so Einiges irritiert.
So gibt es erstens, um harmlos anzufangen, unter der Brücke kann keine "Skaterbahn" mehr, was sowohl der Polizei wie auch der berichterstattenden Lokalpresse eigentlich augenscheinlich sein dürfte.
Die für die Anlage Verantwortlichen beschlossen nämlich vor ein paar Jahren, nachdem stadtplanerische Einigkeit darüber bestand, dass die umliegenden Wohngebiete entvölkert und abgerissen werden, dass die Anlage unter der Brücke keinen Sinn mehr macht und man lieber statt der Asphaltdecke eine gemütliche Schotterdecke möchte, weswegen die einzige legale Rollfläche, die Skateboardfahrer bei Regen in der Stadt nutzen können, konsequent bis zum letzten Quadratzentimeter zerstört wurde.
Da dort hinten wohnen sowieso bald nur noch Fuchs und Hase und die paar Fürstenberger wohnen fehlt der Bedarf und dass die skateboardbegeisterten Jungs vielleicht so mobil sind, um aus der Innenstadt bei schlechtem Wetter zur Brücke zu fahren und unter dieser herumzurollern, ist ja objektiv gesehen absoluter Humbug.
Fakt 1 für Polizei und Presse zum mitschreiben: Es gibt keine "Skaterbahn" mehr unter der Eisenbahnbrücke, sondern nur ein aus städtischer Verantwortung entlassenes Stück Brache.
Zweitens gab es dort einmal eine entsprechende Anlage, die 1997 mit großem Brimborium von der Stadtprominenz eingeweiht wurde. Diese schloß die Brückenwand explizit als legale Fläche für Graffiti mit ein und zur Eröffnung wurden kistenweise Sprühdosen zur Verfügung gestellt, damit es auch wirklich bunt aussieht. Die Polizei hat mitgeschaut und nichts Schlimmes dabei gefunden und entsprechend entstand damals die - wie wir nun annehmen müssen - Mär, dass die Wand wirklich eine Fläche darstellt, auf der legal die Graffitikultur im öffentlichen Raum stattfinden darf.
Auch wenn die Länge der Wand dem damals recht ausgeprägten Malbedürfnis der Graffiti-Aktivisten nicht ganz entsprach, waren alle ganz glücklich, hier eine Möglichkeit zum Ausleben eigener Vorstellungen in Lack und Farbe gefunden zu haben.
Bis heute ist jedenfalls mir keine Aufhebung des Zustands der Legalität dieser Wand untergekommen und wenn die Stadt bzw. die dafür Zuständigen dies tatsächlich in Erwägung gezogen haben sollten, offenbaren sie damit leider einen völlig verzerrte Sicht darauf, was man in dieser Hinsicht erreichen kann. Sie stünden damit selbstverständlich in kollegialer Verwandschaft mit den Berliner Verwaltungsbehörden, die eine ähnliche Maßnahme im Mauerpark durchgedrückt haben, wobei die dortige soweit ich weiß, niemals wirklich freigegeben war.
Dennoch gibt es für mich keinen rational nachvollziehbaren Grund, diese winzige Nische für subkulturelles Handeln in Eisenhüttenstadt zu schließen, da dort unter der Brücke wirklich stadtentwicklungstechnisch Hopfen und Malz verloren gegeben wurden. Nach dem
Wegfall (=Abriss) der gegenüberliegenden "Gallerie" dürfte die Zahl der Flächen für legales Graffiti in Eisenhüttenstadt auf Null gesunken sein, was viele Einwohner zunächst beruhigen dürfte, denn die, die dort malten werden dies nun in anderen Städten tun und somit bleiben nur noch die "Hardcore-Bomber", die ihnen groß mit Hitzerot "OXE" ans Einfamilienhaus schreiben übrig und die kann man ja nun wirklich mit dem Strafgesetzbuch zur Räson bringen bzw. wenigstens wegsperren.
Fakt 2: Die Streichung einer legalen Fläche ändert an der Kriminalitätslage "Graffiti" so wenig, wie es die Einrichtung einer solchen tut. Streicht man jedoch eine legale Fläche und ihre Legalität, klopft man denjenigen auf die Finger, die es gerade nicht verdient haben, denn sie wollen nun mal nur legal malen.
Sollte allerdings drittens die Wand unter der Brücke wider Erwarten weiterhin legal sein, ist das Verhalten des Polizeitrupps und vor allem der berichterstattenden Instanz verkehrt. Natürlich erschließt sich die Tatsache, dass Menschen ohne jeden erkennbaren Anreiz und auf eigene Kosten malen gehen, dem normalen Durchschnittsmenschen und Durchschnittspolizisten nicht auf Anhieb.
Wir hatten entsprechenden Erfahrungen an der Galerie im Sechsten Wohnkomplex zur Genüge, wobei die Polizei recht schnell verstand, wie die Lage sich darstellt und zum Schluss bei eventuellen Kontrollbesuchen nicht einmal mehr die Personalien aufnahm, manche der Anwohner aber ihr Unglück, derartiges neben dem Haus zu haben, lange nicht fassen konnten und selbst der Beobachtung, dass einen Streifenbesuch samt Gespräch mit den Sprühern folgenlos blieb, immer noch tapfer den Notruf wählten.
Fakt 3: Die legalen Flächen der Stadt, sofern sie bestehen, sollten auch der örtlichen Polizei gemeldet werden, um unschönen Situationen für alle Beteiligten vorzubeugen.
Nun zum vierten Aspekt: Der Berichterstattung. Was mich wirklich ungemein stört, ist der stolze letzte Satz "Strafanzeige und Rechnung folgen.", denn obschon natürlich Strafanzeige gestellt werden darf, ist völlig unklar ob dies eine tatsächliche Folge hat. Selbstverständlich ist im Tempel der Justitia alles möglich (sh. auch unten), aber angesichts der Tatsache, dass sich keine tatsächliche Schädigung feststellen lassen dürfte und es wirklich hanebüchen erscheint, für eine seit zehn Jahren regelmäßig mit be- und übermalte Wand plötzlich eine solche annehmen zu wollen, dürfte im Normalfall überhaupt kein Anlass für ein Strafverfahren bestehen.
Nicht einmal das Faktum einer ästhetischen Verunstaltung ließe sich unter den gegebenen Umständen (unbewohntes Gebiet, schattige Lage, Verwahrlosung im Umfeld) ausmachen.
Also, liebe Polizeiberichterstattung, ist mir nicht einleuchtend, wofür eine Rechnung ausgestellt werden könnte. So vermute ich hinter dieser schönen Nachricht einfach ein populistisches Zugeständnis an eine antizipierte Volksmeinung, die davon ausgeht, dass man solch erstens hochdevianten Persönlichkeiten, die zweitens auf eigene Kosten, drittens ohne objektive Schädigung Dritter eine viertens bislang nur als legal bekannt Graffiti-Malfläche gestalten, doch mal auf die Finger klopfen sollte, damit sie endlich lernen, dass man in der Kleinstadt nichts anderes sehen möchte, als sich selbst und das was im Rahmen des eigenen Horizontes, denn solche Polizeimeldungen im Feedbackverfahren gleich weiter verengen, nachvollziehbar bleibt.
Fakt 4: Bitte erst die Lage prüfen und dann möglichst entsprechend modifiziert berichten, was der Polizeipressesprecher so zusammenreimt.
In der Tat kann man berechtigterweise die Frage stellen, mit welchem Recht Graffiti-Aktive von der Allgemeinheit legale Flächen einfordern. Und objektiv gibt es dafür selbstverständlich keine direkte Grundlage. Graffiti muss nicht sein. Allerdings muss man dann im Anschluss auch die Frage nachschieben, ob denn überhaupt Kunst sein muss? Und wenn ja, ob sie subversiv sein darf, d.h. allgemeinen Vorstellungen entgegenlaufend? Muss Subkultur sein, bzw. sollte man ihr Möglichkeitsräume geben? Dürfen Dinge, die dem gängigen Ästhetikverständnis widersprechen sein? Manche Bermerkung von netten Hundführern, die an unserer Galerie, während wir malten, vorbeischlenderten, ließen darauf schließen, dass so mancher uns, die wir uns an die Wand stellten, auch gern an die Wand gestellt gesehen hätte... Das Denken in den kleinen Köpfen einer nicht ganz so kleinen Masse hat leider noch nicht in jedem Fall den Übergang zu Demokratie gemeistert.
Die Diskussion um das, was und wie Kunst sein darf, ist alt und so wie man einst Ernst Barlach verteufelte, trieb man eine Generation, aber nicht unbedingt im Kunstverständnis, weiter Robert Riehl aus der Stadt.
Heute läuft der Hase etwas anders und neigen wir dazu, lieber zu ökonomisieren als zu ideologisieren. Und wenn jemand - rein hypothetisch - mit einem großen Namen und einem teuren Werkportfolio, unter der Brücke etwas malen würde, käme bestimmt auch der Bürgermeister persönlich vorbeigeflitzt, um das Ereignis zu würdigen. Dann wäre nichts mit Strafanzeige und Rechnung. (Obwohl man in Eisenhüttenstadt wahrscheinlich auch einen
Banksy ohne Hemmung zu Amtsrichter Wolf schleifen würde...)
Es muss in so kleinen Städten eben alles in festen und fest abschätzbaren Bahnen laufen, unsichere Experimentierfelder, wie es offene kulturelle Nischen sind, bleiben dabei unerwünscht. In großen ist es eigentlich auch nicht anders, aber da ist die Situation glücklicherweise derart komplex, dass man mit Regulierung nicht hinterherkommt. So erkennt man beim herumstolpernden Flaneur mit dem farbbekleckerten Kapuzensweatshirt in der Berliner Auguststraße nicht, ob es sich um einen millionenschweren Vertreter der Leipziger Schule oder einfach um Kripoe, den Fäustemaler vom Dach nebenan handelt...
Woraus sich meiner Meinung nach die Berechtigung für offene Flächen und Gestaltungsräume ergibt, ist das gesellschaftliche Paradigma der Vielfalt, die zu schützen das Grundgesetz in gewisser Weise vorschreibt. Vielfalt und freie Identitätsbildung sind die Voraussetzung für unabhängige politisch mündige und damit demokratiefähige Staatsbürger und die Aufgabe der Allgemeinheit muss es sein, hier Entwicklungschancen zu eröffnen. "Kunst" und "künstlerischer Ausdruck" spielen dabei unabhängig von aktuell dominanten Geschmacksmustern eine wichtige Rolle und stellen einen Grundpfeiler kultureller und damit gesellschaftlicher Entwicklung dar. Wer der Gesellschaft und der Kunst - die nicht ohne Grund auch manchmal die Beigabe "bildende" führt - diesen Anspruch abspricht, muss sich leider nicht ohne Grund vorwerfen lassen, dass das Erkenntniswerkzeug seines Sachverstands nur der Einfaltspinsel ist.
Wie einfältig es in Eisenhüttenstadt tatsächlich zugehen kann, zeigt auch der aktuelle Ansichtskartenstreit. Da ich die hiesige Lokalredaktion der Märkischen Oderzeitung häufig ein wenig kritischer beleuchte, weil sie sich bei unangenehmen Themen manchmal meiner Meinung nach zu sehr in der Deckung hält, gratuliere ich heute einmal ganz ausdrücklich Andreas Wendt zu
seinem Beitrag zum Thema und vor allem zu der Online-Verfügbarmachung des "Corpus Delicti", welches dem Bürgermeister Rainer Werner dem Stadtmanager Wolfgang Perske so peinlich
peinlich ist:
So meldet die Märkische Oderzeitung folgendes Ereignis, was auf die Dünnhäutigkeit und die Eigentoranfälligkeit der Stadtoberen nur zu gut schließen lässt:
Als Privatpersonen fordern sie über ihren Anwalt Rolf Henrich eine Unterlassungserklärung von Erich Opitz, der ohne ihre Zustimmung das Bild der beiden Stadtpolitiker für Werbezwecke genutzt hat.
Dass Anwalt Rolf Henrich den beiden nicht auf den Kopf zu sagte, wie albern diese Reaktion an sich ist und dass es für Wolfgang Perske auch noch ungeschickter ist, zu dementieren "sich je dazu bereit erklärt zu haben, die Patenschaft über eine Schleiereule zu übernehmen, wie es die Karte suggeriert" ist eine Sache, über die man besser nicht nachdenkt.
Natürlich, so durchtrieben ist ein Erich Opitz eben, stellt die Karte ein Spiel mit der Vieldeutigkeit dar und was sich an der Oberfläche als Hilfsaktion für das Tiergehege darstellt, bekommt für all die, die wissen, wie fleißig sich der Bürgermeister persönlich für die Ausgliederung des Heimattiergartens aus der städtischen Verantwortlichkeit bemüht hat, eine groteske Glasur. Heute wird das ganze Narrenspiel im Amtsgericht ausgefochten und entschieden, ob die Kärtchen vernichtet werden müssen. Wir hoffen natürlich nicht. Für den Heimattiergarten und seiner Förderverein ist das unsinnige Ego-Shooting der beiden in diesem Fall sehr humorlosen Hauptdarsteller leider nur schädlich, denn so geschickt, wie Erich Opitz es einzufädeln verstand, distanzieren sie sich mit ihrem Protest ja gleichzeitig irgendwie auch vom Engagement für das Tiergehege. Besser wäre es gewesen, sie hätten die Karten alle selbst gekauft und verschickt, um zu zeigen, dass sie mit gutem Beispiel bei der Rettung der Anlage vorangehen. Die Klage, der vielleicht eventuell auch einer kleiner persönlicher Groll inne wohnt, erscheint nicht zuletzt auch deswegen völlig blödsinnig, da Rainer Werner tatsächlich die Patenschaft für ein Wildschwein übernommen hat.
Für Wolfgang Perske kommt es dagegen doppelt dick, denn heute
wird ebenfalls vermeldet, dass er, nachdem die kulturelle Institution "Tiergehege" mit der Entscheidung vom letzten Jahr auf ganz tönererne Füße gestellt wurde, zwar die Tanzwoche öffentlich lobhudelt, dass einem schwindelig wird, andererseits aber "die Stelle der künstlerischen Leiterin der Tanzwoche gestrichen wird". Na hoppla, der letzte Tango in der Stadt? Wie üblich flüchtet man sich auf stätischer Seite in die Erklärung, dass der Kreis es so verlangt und der Haushalt konsolidiert werden muss. Andererseits denkt der besorgte Bürger - und zwar nicht zu Unrecht - dass man Stadtmanager gerade auch dafür bezahlt, Wege innerhalb dieser Systemszwänge zu finden, um einer kulturellen Verarmung, wie sie sich ganz offensichtlich gerade in Eisenhüttenstadt vollzieht, entgegen zu wirken. Der armen KUZ-Leiterin Regina Richter noch mehr aufzuladen, ist jedenfalls kaum eine Lösung, die langfristig die Qualität abzusichern verspricht. Zumal das KUZ-Tanzensemble demnächst eventuell auch noch selbst in die Stadtkasse einzahlen soll:
Gerade im Kulturbereich müsse mehr auf Honorarbasis und ehrenamtlich gearbeitet werden - auch beim KUZ-Ensemble, das kein Verein, sondern ein städtisches Gebilde ist und Privilegien wie die freie Nutzung einer Grundschul-Turnhalle genießt. Noch! Denn im Haushaltssicherungskonzept heißt es: " Prüfung der Ausgliederung des Veranstaltungsangebotes Tanz aus dem Kulturzentrum." Das bedeutet, die KUZ-Tänzer müssen eventuell einen Verein gründen und Nutzungsgebühren an die Stadt zahlen.
Jawohl - so wird man ehrenamtliches Engagement fördern! Wer da nicht abwandert, ist zu bewundern (oder zu bedauern).
Es ist schon ernüchternd: die Subkultur wird behindert und die Mainstreamkultur weggekürzt. So richtig Brachland ist Eisenhüttenstadt zwar noch nicht - was ist eigentlich mit dem Stadtfest 2007 - aber dass in ein paar Jahren Amateurmodenschauen im City Center das einzige kulturelle Ereignis sind, liegt leider nicht mehr jenseits der Vorstellungskraft. Dann allerdings werde sicher nicht nur ich einen weitest möglichen Bogen um das ausgeblichene Eisenhüttenstadt machen.
Woran sich die paar Tausend, die Wolfgang Perske und Wolfgang Schumann bei diesem Stadtuntergangsszenario dann noch zu kontrollieren haben, erfreuen, konnte man gestern in der
Märkischen Allgemeinen Zeitung nachlesen:
Am Dienstag fiel einem Anwohner der Mittelschleuse ein schwarzer Pkw auf. Der Fahrer fuhr auf den Parkplatz des Wohngebietes und wirkte beim Aussteigen sehr unsicher und betrunken. Eine Polizeistreife überprüfte den Mann und bemerkte starken Alkoholgeruch bei dem 41-Jährigen, ein Test ergab einen Wert von 2,24 Promille.
Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und brachten ihn zum Krankenhaus, dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.
Etwa drei Stunden später meldete sich der Zeuge erneut bei der Polizei. Er gab an, dass er den 41-Jährigen wieder fahren gesehen hatte. Da sich der Zeuge ganz sicher war, suchten die Beamten den Mann zu Hause auf. Er stritt aber ab, noch einmal gefahren zu sein. Da er noch immer nach Alkohol roch und sich der Zeuge sicher war, ihn fahrend gesehen zu haben, ließen die Polizisten den Mann erneut „pusten“, Ergebnis: 3,35 Promille.Der Mann musste die Beamten ein zweites Mal zur Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten, da er sich augenscheinlich nicht an die Weisungen der Polizisten halten wollte, stellten sie den Zündschlüssel des Pkw sicher. Der 41-Jährige verbrachte die nächsten Stunden (bis zur Ausnüchterung) in polizeilichem Gewahrsam.
Und wer mir jetzt erklären möchte, dass fortgeschrittener Alkoholabusus nichts mit fortgeschrittener Sinnentleerung, u.a. durch Kulturabbau, zu tun hat, kann das gerne im Kommentar tun. Es wird aber schwer sein, mich zu überzeugen...
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