Was eine als Naturdenkmal eingestufte Stieleiche in der Neuzeller Niederung angeht liegt hier die Betonung demnächst deutlich auf der Vergangenheitsform, denn für sie ist das Eichendasein bald ausgestanden.
Darauf verständigten sich nach Angaben der Märkischen Oderzeitung Hanna Gläsmer, die sich als Dezernentin für Kreisentwicklung, Umwelt und Bauen sicher häufig in zermürbenden Interessenabwägungen wiederfindet, und der Kreis-Umweltausschuss des Landkreis Oder-Spree. Die fachkundigen Bürger im Ehrenamt, die den Naturschutzbeirat bilden, haben auch schon ihr Kleinbei gegeben: Ihr Freund der Baum kann weg.
Dafür gibt es gute Gründe, die auch § 28 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes in dem es immerhin heißt:
Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
und den ähnlichen Abs. 3 des § 23 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, der da sehr ähnlich lautet:
Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung verboten.außer Kraft setzen können. Um das Gesetz in seine Schranken zu weisen reicht nämlich ein allgemeiner Konsens auf Kreisebene, der sich mit einer glasklaren Kosten-Nutzen-Rechnung und der daraus folgenden Frage nach der Verhältnismäßigkeit in Fällen wie diesem leicht herstellen lassen dürfte. Denn es geht um viel Geld und zwar bei der Deichsanierung, der die Eiche blöderweise ziemlich im Weg steht:
Fakt ist, der Stamm der Eiche würde bei derzeit vorgesehenem Deichverlauf erheblich zugeschüttet, weil der Fuß des Dammes breiter wird als bisher. Bliebe die Möglichkeit, den Deich zu verschwenken. In Richtung Land würde das Mehrausgaben von bis zu 450 000 Euro nach sich ziehen, in Richtung Oder immerhin noch 110 000 Euro. Wenn der Baum lediglich durch Spundwände geschützt würde, koste dies rund 80 000 Euro. "Und der Erfolg ist nicht garantiert", so Hanna Gläsmer.Die Säge am Stamm kommt dagegen bei weitem nicht so teuer und der Erfolg ist auch ganz sicher.
Berufen kann man sich in diesem Eichen-Fall auf § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Baumschutzgesetzes, dass eine Beseitigung von geschützten Bäumen (was übrigens alle Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr sind) dann möglich wird, wenn:
ein nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässiges Vorhaben sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann;Wie sich die Sache bei Naturdenkmälern verhält, kann ich leider nicht sagen, vertraue als Laie aber auf die Expertise des Umweltausschuss zu Beeskow, die hier sicher die beste Lösung für alle Beteiligten (die Eiche einmal ausgenommen) entwickelten.
Die angekündigte Ersatzpflanzung von 10 neuen Eichen ist übrigens grundsätzlich im Baumschutzgesetz vorgeschrieben, stellt also nicht etwa einen Akt des guten Willens sondern die Erfüllung üblicher Auflagen dar.
Ein Eichenblattschuss?
Nun ja, die Fällung eines - vom Naturschutzbeirat hinterfragten - Naturdenkmals in der Neuzeller Niederung erfolgt immerhin im Schulterschluss von Oder-Spree-Kreis-Umweltbeirat und den sachkundigen Naturschutzbürgern.
Und allen melancholieanfälligen Symbolikern, denen die Niederbringung eines immerhin Nationalbaums deutscher Nation sehr zu Harzen gehet, sei noch eine Stelle aus der vierten Strophe des Niedersachsenliedes zitiert:
"
Fest wie unsre Eichen halten/Allezeit wir stand,/Wenn Stürme brausen/Über's deutsche Vaterland."
Nun ja, die Fällung eines - vom Naturschutzbeirat hinterfragten - Naturdenkmals in der Neuzeller Niederung erfolgt immerhin im Schulterschluss von Oder-Spree-Kreis-Umweltbeirat und den sachkundigen Naturschutzbürgern.
Und allen melancholieanfälligen Symbolikern, denen die Niederbringung eines immerhin Nationalbaums deutscher Nation sehr zu Harzen gehet, sei noch eine Stelle aus der vierten Strophe des Niedersachsenliedes zitiert:
"
Fest wie unsre Eichen halten/Allezeit wir stand,/Wenn Stürme brausen/Über's deutsche Vaterland."
Wir vom Blog bedauern den Fall der Eiche sehr, auch wenn man in den wirklich aufstrebenden Wirtschaftsregionen der Welt (China, Indonesien), mit deren Holzexporten wie uns ja auch gern den Wohnzimmerboden zum Discountpreis auslegen und den Kamin anheizen, über solch ein typisch deutsches Gewese um ein Bäumchen sicher nur irritiert lächeln würde.
Andererseits sehen wir auch ein, dass die Oderregion ihren Oderdeich benötigt, um sich vor der manchmal wildgewordenen Natur zu schützen. Noch zu gut ist die Erinnerung an das Jahr 1997 als der gemütliche Grenzfluß sich aufführte wie jüngst der Silberrückengorilla Bokito im Zoo von Rotterdam. Aus diesem Grunde stimmen wir dem alten Baumschützer-Slogan "Wer nur einen Baum rettet, rettet den ganzen Wald" nicht uneingeschränkt zu.
Schließlich ist es auch schwer, gegen die Argumentationslogik des sachkundigen Bürgers Peter Engert anzukommen, der mit Kennerblick feststellt, dass es sich bei Stieleiche gar nicht um ein Naturdenkmal von 70 Jahren handelt:
Schließlich hätte die Eiche damals schon sehr stattlich gewesen sein müssen, um den Schutzstatus zu rechtfertigen. "Ich glaube, dass das Naturdenkmal selbst längst weg ist", so Engert. Der Baum, um den es hier geht, werde lediglich für das Exemplar gehalten.Entsprechend spricht auch nichts dagegen, dass Ding problemlos umzusägen.
Vielleicht könnte man den aktuellen Baum angesichts seines mittlerweile stattlichen Wuchses aber ganz schnell noch zu einem solchen Denkmal der Natur erklären um eine Ersatzpflanzung von 20 neuen Eichen (statt 10) o.ä. durchzusetzen...
Wir stolzen Brandenburger Gehölzliebhaber werden also am Tag, an dem die Motorsäge das letzte Wort an die Stieleiche richtet, eine regional nicht unbekannte Nostalgieschnulze aus der Feder des regional vermutlich sehr unbekannten Gustav Büchsenschütz anstimmen:
"Uralte Eichen, Dunkler Buchenhain,/Grünende Birken/ Stehen am Wiesenrain..."Eine dieser uralten Eichen wird der hochsteigende rote Adler jedenfalls bald nicht mehr sehen...